Für eine Erfindung kann Patentschutz (Softwarepatent) begehrt werden. Computer-Programme 'als solche' gelten nicht als Erfindungen und sind deshalb nicht dem Patentschutz zugänglich. Nur wenn in einem Computer-Programm eine Erfindung enthalten ist kommt ein Patentschutz in Frage. Welche Vorraussetzungen muss Software bzw. eine Softwareerfindung erfüllen, um sie dem Patentschutz zugänglich zu machen?
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